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Häufig gestellte Fragen
 

Kann ich operiert werden, wenn ich z. B. einen Schnupfen habe?
Eine Erkrankung wie z. B. ein grippaler Infekt oder eine Entzündung im Zahnbereich kann die Gefahr einer Infektion erhöhen. Ein Wahleingriff wie eine Endoprothesenoperation sollte dann verschoben werden. Stimmen Sie sich im Zweifelsfall mit uns ab, um die Vorgehensweise in Ihrem individuellen Fall festzulegen.

Wo geschieht die medizinische Vorbereitung auf die Operation (Gesundheitscheck, Blutuntersuchung, EKG, Röntgen etc.)?
Im Falle einer stationären Operation werden alle vorbereitenden Untersuchungen am Vortag der Operation automatisch im Krankenhaus durchgeführt. Bitte bringen Sie alle Ihnen vorliegenden Vorbefunde und vorhandenen Röntgenbilder mit, um Doppeluntersuchungen zu vermeiden.

Falls Sie erst am Operationstag aufgenommen werden und nüchtern kommen, erfolgt die Anästhesie-Aufklärung vorab zu einem separaten Termin, den Sie mit den Anästhesisten des jeweiligen Krankenhauses gesondert vereinbaren. Die Kontaktdaten erhalten Sie bei der Vorbesprechung der Operation in unserer Praxis. Zu diesem Anästhesiegespräch müssen Sie aktuelle Befunde mitbringen, die Ihr Hausarzt erstellt: EKG und Laborwerte (kleines Blutbild, CRP, Gerinnung, Nieren-Leber-Werte, Elektrolythen); diese Befunde sind unbedingt erforderlich für die Narkosevorbesprechung.

Wann werden erste physiotherapeutische Maßnahmen durchgeführt?
In der Regel erfolgt die erste Mobilisation bereits unmittelbar nach der Operation mittels einer Bewegungsschiene. Ab dem ersten Tag nach der Operation werden zusätzlich physiotherapeutische Übungen durchgeführt. Im Anschluss an den stationären Aufenthalt erfolgt bei medizinischer Notwendigkeit und Durchführbarkeit eine stationäre Anschlussheilbehandlung (AHB) in einer REHA-Klinik oder eine ambulante AHB in einer dafür zugelassenen physiotherapeutischen Einrichtung. Nach Abschluss der AHB-Phase erfolgt bei medizinischer Notwendigkeit eine weitere Betreuung durch einen Physiotherapeuten (z. B. Krankengymnastik, Krankengymnastik am Gerät, krankengymnastische Übungstherapie, manuelle Therapie, Narbenlockerungsmassage etc.). Welche physiotherapeutische Behandlung durchgeführt wird, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit und nach der Übernahme durch die jeweilige Krankenversicherung.

Wo und durch wen erfolgt die medizinische Kontrolle und Nachbetreuung?
Die medizinische Kontrolle und Nachbetreuung erfolgt durch die Ärzte des jeweiligen Krankenhauses bzw. anschließend der REHA-Klinik. Für Fragen außerhalb der üblichen Abläufe stehen unserer Ärzte telefonisch und – falls medizinisch notwendig – auch persönlich zur Verfügung. Üblicherweise stellen sich die Patienten nach Abschluss der Anschlussheilbehandlung in unserer Praxis zur Nachuntersuchung vor.

Wie lange dauert der Klinikaufenthalt?
Die Dauer des notwendigen Klinikaufenthaltes richtet sich nach dem Eingriff. Bei einer Gelenkprothese der unteren Gliedmaßen (Hüfte, Knie oder Sprunggelenk) dauert der stationäre Aufenthalt in der Klinik üblicherweise 10 bis 12 Tage. Diese Zeitangabe ist natürlich geschätzt und kann in Abhängigkeit von Vorerkrankungen, dem Verlauf der Operation sowie der Heilung variieren. Daran schließt sich die Anschlussheilbehandlung – AHB – an, die stationär in einer REHA-Kklink oder ambulant in einer dafür zugelassenen physiotherapeutischen Einrichtung durchgeführt werden kann.

Gibt es eine Unterbringungsmöglichkeit für eine Begleitperson im Krankenhaus?
Ob eine Begleitperson im Krankenhaus untergebracht werden kann, muss individuell für den Einzelfall mit dem jeweiligen Krankenhaus abgesprochen werden. Besteht eine medizinisch nachgewiesene Notwendigkeit, so wird es keine Probleme geben.


Schließt sich die Anschlussheilbehandlung (AHB) in der REHA-Klinik direkt an den Krankenhausaufenthalt an?
Im Falle einer stationären AHB wird immer die direkte Verlegung von der Akutklinik in die REHA-Klinik angestrebt. Auch wenn Sie eine ambulante AHB durchführen möchten, wird angestrebt, dass diese sofort im Anschluss an Ihren Krankenhausaufenthalt beginnt. Ob dies tatsächlich möglich ist oder ob ein Zeitraum von maximal 14 Tagen zwischen den beiden Aufenthalten liegt, hängt von Ihrer Wunschklinik und der Verfügbarkeit eines Platzes ab. In seltenen Fällen erhalten Sie die schriftliche Kostenzusage mit Ort und Terminangabe für die AHB erst zu Hause nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus, in dem Sie operiert wurden.

Wer organisiert die Anschlussheilbehandlung (AHB)?
Der behandelnde Arzt entscheidet über die medizinische Notwendigkeit und Durchführbarkeit einer AHB und stellt ggf. einen medizinischen Antrag. (Die Notwendigkeit ist z. B. im Falle einer Endoprothesenoperation an den unteren Gliedmaßen generell gegeben.) Der Sozialdienst des jeweiligen Krankenhauses, in dem Sie operiert werden, organisiert Ihre stationäre oder ambulante AHB. Die Mitarbeiter wenden sich während Ihres Aufenthaltes an Sie, um die AHB gemeinsam mit Ihnen zu planen und den erforderlichen persönlichen Antrag auszufüllen und gemeinsam mit dem medizinischen Antrag des Arztes einzureichen.

In welcher REHA-Einrichtung findet die Anschlussheilbehandlung (AHB) statt?
Die Anschlussheilbehandlung kann entweder stationär in einer REHA-Klinik durchgeführt werden oder ambulant in einer dafür zugelassenen physiotherapeutischen Einrichtung. Der Sozialdienst des jeweiligen Krankenhauses bemüht sich, die für Ihre Erkrankung bestens ausgestattete Einrichtung zu vermitteln, muss dabei jedoch berücksichtigen, mit welchen REHA-Einrichtungen der für Sie zuständige Kostenträger Verträge abgeschlossen hat. Falls Sie eine spezielle Wunscheinrichtung haben, sollten Sie mit dem für Sie zuständigen Kosten­träger vorab klären, inwieweit Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen können.

Wer ist der Kostenträger für meine Anschlussheilbehandlung (AHB) in der REHA-Klinik?
Für alle Berufstätigen – auch während Zeiten der Arbeitslosigkeit und des Bezuges von Hartz IV und Rente auf Zeit – ist die zuständige Rentenversicherung Kostenträger für die AHB. Bitte bringen Sie deshalb Ihre Sozialversicherungsnummer mit zu Ihrem stationären Aufenthalt im erstversorgenden Krankenhaus. Für alle Alters- oder Erwerbsminderungsrentner auf Dauer ist die zuständige Krankenkasse Kostenträger der AHB.

Wie erfolgt der Transport in die REHA-Klinik und wer bezahlt ihn?
Wird die Anschlussheilbehandlung in einer REHA-Klinik durchgeführt, mit der Ihr Kostenträger einen Vertrag hat, so wird der Transport von Akutkrankenhaus und REHA-Klinik organisiert und von Ihrem Kostenträger übernommen. Haben Sie einen speziellen Wunsch, so sollten Sie vorab mit Ihrem Kostenträger die Durchführbarkeit abklären.

Wie lange dauert der REHA-Aufenthalt?
Eine Anschlussheilbehandlung wird üblicherweise für drei Wochen genehmigt (19 bis 21 Tage). Die behandelnden Ärzte in der REHA-Klinik können ggf. (je nach medizinischer Notwendigkeit und in Absprache mit dem Kostenträger) eine Verlängerung beantragen.

Gibt es eine Unterbringungsmöglichkeit für eine Begleitperson in der REHA-Klinik?
Ob eine Begleitperson im Krankenhaus untergebracht werden kann, muss individuell für den Einzelfall mit der jeweiligen REHA-Klinik abgesprochen werden. Besteht eine medizinisch nachgewiesene Notwendigkeit, so wird es keine Probleme geben.

Was ist eine erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP)?
Die EAP ist eine bei manchen Privatpatienten (und bei manchen durch die Berufsgenossen­schaft abgedeckten Arbeitsunfällen) ambulant durchgeführte REHA-Maßnahme in einer dafür zugelassenen physiotherapeutischen Einrichtung.